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Präventionskurse
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Seit der Gesundheitsreform 2000 können Krankenkassen nach § 20 SGB V wieder die Kosten für Kurse zur Gesundheitsförderung übernehmen.
Aus diesem Grund können Sie für alle unsere Präventionskurse die Erstattung der Kosten bei den Krankenkassen beantragen.
Bei den Krankenkassen gibt es unterschiedliche Regelungen, welche Präventionskurse gefördert werden.
Vor Kursbeginn sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Fördermöglichkeiten für den von Ihnen gewünschten Kurs erkundigen. Bei der Kursanmeldung wird die Kursgebühr zunächst privat bezahlt.
Den Antrag auf Rückerstattung der Kosten stellen Sie nach Beendigung des Kurses, indem Sie bei Ihrer Krankenkasse die Teilnahmebescheinigung, die sie bei regelmäßiger Teilnahme von uns erhalten, einreichen.
Die Krankenkasse kann dann bis zu 80% der Kursgebühr zurückerstatten.
Bitte informieren Sie sich über weitere Präventionskurse sowie über Kursbeginn und –dauer an unserer Rezeption.
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